Symbolbild Energiemarkt

Energie­markt­lage

Das sind die Entwick­lungen

Die Lage auf dem Energiemarkt ist eine Ausnahmesituation, die es so in der Vergangenheit noch nicht gegeben hat. Die Beschaffungspreise für Strom und Erdgas haben sich seit 2021 vervielfacht. Wegen des recht milden Winters 2022/2023 und der Einsparbemühungen von Industrie, Gewerbe und Privatpersonen ist die Versorgungslage bisher jederzeit gesichert gewesen. Aber das Preisniveau bleibt hoch – auch die Preissenkungen, die wir in den letzten Wochen erlebt haben, liegen noch weit über den Preisen vor Beginn der Krise. Eine seriöse Prognose, wie sich die Lage in der nächsten Zeit entwickelt, ist derzeit nicht möglich.

Die Bundes­regie­rung hat viel­fältige Maß­nahmen ergriffen, um den Markt zu stabi­lisieren und ins­besondere auch die Ver­braucher*innen zu ent­lasten. Alle Informa­tionen zu Dezem­ber-Sofort­hilfe und Energie­preis­bremsen finden Sie hier. Dennoch sind wir alle weiter­hin in höchstem Maße gefordert, Energie einzusparen.

Sie möchten sich ein­gehender über die Energie­markt­lage infor­mieren? Wir haben die Hinter­gründe für Sie ein­fach erklärt und geben Tipps, was Sie per­sönlich tun können. 

Allge­meine Fragen zum Energie­markt

Ist die Erdgas­versorgung gesichert?

Derzeit ist die Versorgung mit Erdgas gesichert. Das Gasgemisch in Deutschland kommt aus verschiedenen Herkunftsländern, in NRW mit einem Schwerpunkt aus norwegischen und niederländischen Quellen. Im Dezember 2022 wurde der erste Flüssiggas-Terminal in Bremerhaven eröffnet, mittlerweile sind 3 in Betrieb. So wird nun auch weltweit eingekauftes LNG ins deutsche Erdgasnetz eingespeist.

Dass Erd­gas nun welt­weit beschafft werden muss, wirkt sich nach­haltig auf das Preis­niveau aus: Es wird abseh­bar hoch bleiben. 

Ist die Strom­versorgung gesichert?

Die deutsche Energie­versorgung zählt zu den sichersten welt­weit. Eng­pässe in der deutschen Strom­erzeugung gibt es momen­tan nicht. Die Kraft­werke pro­duzieren plan- und bedarfs­gerecht. 
Die Betreiber kritischer Infra­strukturen müssen konti­nuierlich sehr hohe regula­torische Sicherheits­anfor­derungen umsetzen und nach­weisen (u.a. für Energie­versorgungs­netze und für Energie­anlagen). Zudem bestehen Melde­pflichten bei IT-Sicherheits­vorfällen gegenüber dem Bundes­amt für Sicher­heit in der Infor­mations­technik. Die Ein­haltung dieser An­forde­rungen wird von der Bundes­netz­agentur sowie dem Bundes­amt für Sicher­heit in der Informations­technik über­wacht. Die Anfor­derungen werden bei Bedarf aktua­lisiert oder erweitert. Die in Deutsch­land für den Sektor Energie gelten­den Anforde­rungen gehen weit über die ver­pflichten­den Mindest­anforde­rungen der Euro­päischen Cyber­sicherheits­richt­linie hinaus.  

Warum sind die Preise für Strom, Gas und Wärme zum 1. Januar 2023 gestiegen, obwohl es im Groß­handel letztlich Preis­senkungen gab?

Die Preisanstiege in den vergangenen Monaten waren extrem - zwischenzeitlich waren die Preise zehnmal so hoch wie noch Anfang 2021. Dank unserer langfristigen Beschaffungsstrategien haben sich die gestiegenen Börsengaspreise aber nicht 1:1 und nicht unmittelbar auf unsere Endkundenpreise ausgewirkt. Sie glättet die Entwicklungen an den Energiebörsen und schützt unsere Kunden vor starken Preissprüngen. Ein großer Teil der Energie, die wir im vergangenen Jahr an die Endkunden lieferten, wurde noch vor der Krise zu günstigeren Preisen gekauft. Von dieser langfristigen Beschaffungsstrategie haben unsere Kunden vergangenes Jahr profitiert.

Je länger aber eine Hoch­preis­phase an den Energie­börsen an­hält, desto stärker wirkt sich diese auch auf die End­kunden­preise aus, da ein immer größerer Anteil der Energie zu diesen Preisen beschafft werden muss. Der Anteil der Energie, die noch vor der Krise günstig einge­kauft wurde, sinkt. Damit steigen zeit­ver­zögert auch die End­kunden­preise: Wir müssen unsere gestie­genen Beschaffungs­kosten weiter­geben, um nicht selbst in eine finan­zielle Schief­lage zu geraten. 

Zuletzt sind die Preise im Groß­handel für Gas und Strom zwar erfreu­licher­weise gefallen. Die lang­fristige Beschaffung bedeutet in diesem Fall aller­dings auch: So, wie die End­kunden­preise im vergan­genen Jahr nicht unmittel­bar und ent­sprechend der Preis­anstiege im Groß­handel gestie­gen sind, sinken sie nun nicht unmittel­bar und in gleichem Maße. Die End­kunden­preise ent­wickeln sich auch in diesem Fall zeit­versetzt zu den Groß­handels­preisen. Das heißt einfach gesagt: Maß­geblich für die heutigen End­kunden­preise sind die Groß­handels­preise, zu denen wir im vergan­genen Jahr ein­gekauft haben.

Warum beschaffen Energie­versorger Strom und Gas langfristig?

Die lang­fristige Strate­gie der Ver­sorger glättet die Ent­wick­lungen an den Energie­börsen und schützt die Kunden vor starken Preis­sprüngen. Wie viele andere seriöse Ver­sorger beschaffen wir die benötigte Energie lang­fristig in Teil­mengen und Schritt für Schritt zu ver­schiedenen Zeit­punkten. So mini­mieren wir das Risiko stark schwan­kender Börsen­preise. Kurz­fristige Schwan­kungen an den Energie­märkten haben daher erst einmal keinen direkten Ein­fluss auf die End­kunden­preise. Wenn wir nicht nach dieser Strate­gie be­schaffen würden, wären die extremen Preis­aus­schläge der letzten Jahre direkt in den End­kunden­preisen weiter­gegeben worden. 

Die Gas­preise im Groß­handel liegen wieder auf dem Niveau von Januar 2022 und damit der Zeit vor Beginn des Krieges in der Ukraine. Werden nun lang­fristig auch die End­kunden­preise wieder auf das Niveau sinken, dass wir von „früher“ kennen?

Leider sind die Preise aktuell zwar gesun­ken, jedoch nicht auf das Niveau, dass wir aus früh­eren „Normal-Zeiten“ kannten. Der Krieg in der Ukraine hat die Preise an den Energie­börsen in bis dahin nie dage­wesene Höhen steigen lassen. Doch bereits vor dem Krieg in der Ukraine waren Preise schon außer­gewöhn­lich hoch. Auf­grund der kon­junkturellen Er­holung nach der Hoch­phase der Corona-Pandemie war im Laufe des Jahres 2021 welt­weit die Nach­frage nach Vor­produkten und Roh­stoffen gestie­gen. In den Jahren 2015 bis 2019 lag beispiels­weise der durch­schnitt­liche Gas­preis im Groß­handel (Termin­markt) bei 18,52 Euro/MWh. Im Jahr 2021 stieg der Gas­preis auf durch­schnitt­lich 24,04 Euro/MWh. Im ver­gangenen Jahr waren es sogar 118,71 Euro/MWh. Aktuell sehen wir Preise um 70 Euro/MWh. Das ist immer noch rund vier­mal zu so viel wie in den Jahren vor der Krise. 

Ist die Hoch­preis­phase beim Gas nun über­wunden? Werden sich die Preise weiter erholen?

Die gesunkenen Preise im Gas­groß­handel sind ein gutes Zeichen, jedoch kein Grund zur Ent­warnung. Die Preis­entwicklung im Gas­groß­handel ist und bleibt schwankend. Niemand weiß, wie sich die Preise in den kom­menden Wochen und Monaten ent­wickeln. Fakt ist: Aus Russ­land werden wir vor­erst kein Gas mehr er­halten. Gas bleibt dadurch am Welt­markt knapp und teuer. 

Was ist der Unterschied zwischen Spot­markt und Termin­markt?

Am Spot­markt wird kurz­fristig liefer­bare Energie (Strom und Gas) ge­handelt. Kurz­fristig bedeutet in diesem Zusammen­hang einen Tag im Voraus. Auf dem Termin­markt hin­gegen werden Liefer­ver­träge bis zu sechs Jahre im Voraus ge­schlossen. Die Ver­sorger decken sich am Termin­markt mit einem Groß­teil des von ihnen prog­nosti­zierten Bedarfs ein. Die am Spot­markt einge­kauften Mengen dienen ins­besondere dem kurz­fristigen Aus­gleich von prog­nosti­ziertem und tatsäch­lichem Ver­brauch der nächsten 24 bis 48 Stunden. Aus­wertungen, die bei den Beschaffungs­kosten allein die Preis­entwick­lungen auf dem Spot­markt in den Blick nehmen, greifen daher zu kurz. Wesent­lich für die Kosten, die den Energie­versorger beim Gas- und Strom­einkauf entstehen, ist die Preis­ent­wicklung am Terminmarkt. 

Warum ist es riskant, wenn Unter­nehmen Energie vor­rangig am Spot­markt einkaufen?

Unternehmen, die haupt­sächlich am stark schwan­kenden Spot­markt ein­kaufen, also Energie sehr kurz­fristig beschaffen, können Strom und Gas zwar zunächst günstig anbieten. Diese Einkaufs­strategie ist aller­dings riskant. Wohin eine rein am Spot­markt orien­tierte Beschaffung führt, war Ende 2021 zu beobachten. Solche Anbieter kündig­ten plötz­lich ihren Kunden oder stellten ihre Geschäfts­tätig­keit gleich ganz ein. Die betrof­fenen Unter­nehmen hatte lange von niedrigen Preisen am Spot­markt profi­tiert und konnten so billige Tarife anbieten. Als dann aber die Preise am Spot­markt sehr stark an­stiegen, hatten sie keine finan­ziellen Polster, um die Preis­anstiege abzu­federn. Die Erfüllung ihrer vertrag­lichen Verein­barung mit den Kunden wurde unmöglich. Die geschädigten Kunden wurden dann von den Grund­ver­sorgern aufge­fangen, die dank voraus­schauender, lang­fristiger Beschaffung auch die betrof­fenen Haus­halte beliefern konnten. Energie­versorger, die auf lang­fristige Beschaffung setzen, profi­tierten davon, dass sie den Groß­teil der benötigten Energie Schritt für Schritt und länger im Voraus einkaufen. Diese lang­fristige Beschaffung glättet die zum Teil erheb­lichen Schwan­kungen an den Energie­handelsplätzen. 

Stimmt es, dass Energie­versorger nur Preis­anstiege an ihre Kund*innen weiter­geben, nicht aber Preis­senkungen?

Der Wett­bewerb am Gas- und Strom­markt ist hoch. Generell ist der deutsche Energie­markt durch eine hohe Wett­bewerbs­intensität geprägt. Im Durch­schnitt kon­kurrieren in Deutsch­land in jedem Netz­gebiet mehr als 100 Gas­versorger und fast 150 Strom­versorger um die Kunden. Die jewei­ligen Preise und Kondi­tionen der Anbieter sind trans­parent und leicht zugäng­lich. Dement­sprechend haben die Ver­braucher die Mög­lich­keit, den Anbieter mit dem für sie besten Preis-Leistungs-Verhältnis auszu­wählen. Daher kann es sich kein Ver­sorger leisten, seine Preise nicht zu senken, wenn es möglich ist. 

Verbraucher­schützer kriti­sieren, dass die Preise ausge­rechnet vor Inkraft­treten der Preisbremsen erhöht wurden. Inwieweit stehen die Preis­erhöhungen in Zusammen­hang mit den staat­lichen Zuschüssen und der Über­wachung durch das Kartellamt?

Das Jahr 2022 war für die Energie­versorger mit extremen Heraus­forderungen ver­bunden. Trotz­dem haben sie sicher und zuver­lässig die Energie­versorgung Deutsch­lands gewähr­leistet – so auch wir. Natür­lich darf es nicht passieren, dass einzelne Unter­nehmen die Krise aus­nutzen. Daher ist es richtig, dass die Gesetze zu den Energie­preis­bremsen ein klares Miss­brauchs­verbot ent­halten. Miss­brauchs­kontrolle bedeutet aber keine pauschale Miss­brauchs­unter­stellung. Verkehrs­kontrollen bedeu­ten ja auch nicht, dass allen Verkehrs­teil­nehmern Fehl­verhalten unter­stellt wird. Der Anstieg der End­kunden­preise war trotz der hohen Ein­kaufs­preise aufgrund der lang­fristigen Beschaffung der Unter­nehmen im letzten Jahr viel geringer als die Börsen­preise. Aller­dings wirkt sich der Preis­anstieg ver­zögert aus. Die Phase, in der hohe Börsen­preise auf den End­kunden­markt stärker durch­schlagen ist Ende 2022 erreicht worden. Die Energie­preis­bremse wurde ja gerade des­halb geschaffen, um diesen Anstieg abzu­federn. Auch die Behaup­tung, mit den Gesetzen zur Strom- und Gas­preis­bremse seien Preis­erhöhung durch Energie­versorger ver­boten, ist nicht korrekt. Nach den allge­meinen Regeln zulässige Preis­anpas­sungen sind auch künftig möglich, wenn damit drastisch gestie­gene Beschaffungs­kosten für den Einkauf von Energie weiter­gegeben werden. Das hat inzwischen auch das Bundes­kartellamt öffent­lich klargestellt.

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