Symbolbild Energiemarkt

Energie­markt­lage

Das sind die Entwick­lungen

Die Lage auf dem Energiemarkt ist eine Ausnahmesituation, die es so in der Vergangenheit noch nicht gegeben hat. Die Beschaffungspreise für Strom und Erdgas haben sich seit 2021 vervielfacht. Wegen des recht milden Winters 2022/2023 und der Einsparbemühungen von Industrie, Gewerbe und Privatpersonen ist die Versorgungslage bisher jederzeit gesichert gewesen. Aber das Preisniveau bleibt hoch – auch die Preissenkungen, die wir in den letzten Wochen erlebt haben, liegen noch weit über den Preisen vor Beginn der Krise. Eine seriöse Prognose, wie sich die Lage in der nächsten Zeit entwickelt, ist derzeit nicht möglich.

Die Bundes­regie­rung hat viel­fältige Maß­nahmen ergriffen, um den Markt zu stabi­lisieren und ins­besondere auch die Ver­braucher*innen zu ent­lasten. Alle Informa­tionen zu Dezem­ber-Sofort­hilfe und Energie­preis­bremsen finden Sie hier. Dennoch sind wir alle weiter­hin in höchstem Maße gefordert, Energie einzusparen.

Sie möchten sich ein­gehender über die Energie­markt­lage infor­mieren? Wir haben die Hinter­gründe für Sie ein­fach erklärt und geben Tipps, was Sie per­sönlich tun können. 

Allge­meine Fragen zum Energie­markt

Ist die Erdgas­versorgung gesichert?

Derzeit ist die Versor­gung mit Erdgas gesichert. Das Gas­gemisch in Deutschland kommt aus verschiedenen Herkunfts­ländern, in NRW mit einem Schwerpunkt aus norwe­gischen und nieder­ländischen Quellen. Zudem startete Ende 2022 der Betrieb in Deutschlands erstem LNG-Terminal in Wilhelms­haven, weitere Terminals an den Stand­orten Lubmin, Stade und Bruns­büttel folgten bzw. befinden sich im Ausbau. So wird nun auch welt­weit einge­kauftes LNG ins deutsche Erdgas­netz einge­speist.

Dass Erd­gas ab jetzt welt­weit beschafft werden muss, wirkt sich nach­haltig auf das Preis­niveau aus: Es wird abseh­bar hoch bleiben. 

Die Erdgasspeicher in Deutschland und Europa sind für den Winter 2023/2024 gut gefüllt.

Ist die Strom­versorgung gesichert?

Die deutsche Energie­versorgung zählt zu den sichersten welt­weit. Eng­pässe in der deutschen Strom­erzeugung gibt es momen­tan nicht. Die Kraft­werke pro­duzieren plan- und bedarfs­gerecht. 
Die Betreiber kritischer Infra­strukturen müssen konti­nuierlich sehr hohe regula­torische Sicherheits­anfor­derungen umsetzen und nach­weisen (u.a. für Energie­versorgungs­netze und für Energie­anlagen). Zudem bestehen Melde­pflichten bei IT-Sicherheits­vorfällen gegenüber dem Bundes­amt für Sicher­heit in der Infor­mations­technik. Die Ein­haltung dieser An­forde­rungen wird von der Bundes­netz­agentur sowie dem Bundes­amt für Sicher­heit in der Informations­technik über­wacht. Die Anfor­derungen werden bei Bedarf aktua­lisiert oder erweitert. Die in Deutsch­land für den Sektor Energie gelten­den Anforde­rungen gehen weit über die ver­pflichten­den Mindest­anforde­rungen der Euro­päischen Cyber­sicherheits­richt­linie hinaus.  

Warum beschaffen Energie­versorger Strom und Gas langfristig?

Die lang­fristige Strate­gie der Ver­sorger glättet die Ent­wick­lungen an den Energie­börsen und schützt die Kunden vor starken Preis­sprüngen. Wie viele andere seriöse Ver­sorger beschaffen wir die benötigte Energie lang­fristig in Teil­mengen und Schritt für Schritt zu ver­schiedenen Zeit­punkten. So mini­mieren wir das Risiko stark schwan­kender Börsen­preise. Kurz­fristige Schwan­kungen an den Energie­märkten haben daher erst einmal keinen direkten Ein­fluss auf die End­kunden­preise. Wenn wir nicht nach dieser Strate­gie be­schaffen würden, wären die extremen Preis­aus­schläge der letzten Jahre direkt in den End­kunden­preisen weiter­gegeben worden. 

Ist die Hoch­preis­phase beim Gas nun über­wunden? Werden sich die Preise weiter erholen?

Die gesunkenen Preise im Gas­groß­handel sind ein gutes Zeichen, jedoch kein Grund zur Ent­warnung. Die Preis­entwicklung im Gas­groß­handel ist und bleibt schwankend. Niemand weiß, wie sich die Preise in den kom­menden Wochen und Monaten ent­wickeln. Fakt ist: Aus Russ­land werden wir vor­erst kein Gas mehr er­halten. Gas bleibt dadurch am Welt­markt knapp und teuer. 

Was ist der Unterschied zwischen Spot­markt und Termin­markt?

Am Spot­markt wird kurz­fristig liefer­bare Energie (Strom und Gas) ge­handelt. Kurz­fristig bedeutet in diesem Zusammen­hang einen Tag im Voraus. Auf dem Termin­markt hin­gegen werden Liefer­ver­träge bis zu sechs Jahre im Voraus ge­schlossen. Die Ver­sorger decken sich am Termin­markt mit einem Groß­teil des von ihnen prog­nosti­zierten Bedarfs ein. Die am Spot­markt einge­kauften Mengen dienen ins­besondere dem kurz­fristigen Aus­gleich von prog­nosti­ziertem und tatsäch­lichem Ver­brauch der nächsten 24 bis 48 Stunden. Aus­wertungen, die bei den Beschaffungs­kosten allein die Preis­entwick­lungen auf dem Spot­markt in den Blick nehmen, greifen daher zu kurz. Wesent­lich für die Kosten, die den Energie­versorger beim Gas- und Strom­einkauf entstehen, ist die Preis­ent­wicklung am Terminmarkt. 

Warum ist es riskant, wenn Unter­nehmen Energie vor­rangig am Spot­markt einkaufen?

Unternehmen, die haupt­sächlich am stark schwan­kenden Spot­markt ein­kaufen, also Energie sehr kurz­fristig beschaffen, können Strom und Gas zwar zunächst günstig anbieten. Diese Einkaufs­strategie ist aller­dings riskant. Wohin eine rein am Spot­markt orien­tierte Beschaffung führt, war Ende 2021 zu beobachten. Solche Anbieter kündig­ten plötz­lich ihren Kunden oder stellten ihre Geschäfts­tätig­keit gleich ganz ein. Die betrof­fenen Unter­nehmen hatte lange von niedrigen Preisen am Spot­markt profi­tiert und konnten so billige Tarife anbieten. Als dann aber die Preise am Spot­markt sehr stark an­stiegen, hatten sie keine finan­ziellen Polster, um die Preis­anstiege abzu­federn. Die Erfüllung ihrer vertrag­lichen Verein­barung mit den Kunden wurde unmöglich. Die geschädigten Kunden wurden dann von den Grund­ver­sorgern aufge­fangen, die dank voraus­schauender, lang­fristiger Beschaffung auch die betrof­fenen Haus­halte beliefern konnten. Energie­versorger, die auf lang­fristige Beschaffung setzen, profi­tierten davon, dass sie den Groß­teil der benötigten Energie Schritt für Schritt und länger im Voraus einkaufen. Diese lang­fristige Beschaffung glättet die zum Teil erheb­lichen Schwan­kungen an den Energie­handelsplätzen. 

Stimmt es, dass Energie­versorger nur Preis­anstiege an ihre Kund*innen weiter­geben, nicht aber Preis­senkungen?

Der Wett­bewerb am Gas- und Strom­markt ist hoch. Generell ist der deutsche Energie­markt durch eine hohe Wett­bewerbs­intensität geprägt. Im Durch­schnitt kon­kurrieren in Deutsch­land in jedem Netz­gebiet mehr als 100 Gas­versorger und fast 150 Strom­versorger um die Kunden. Die jewei­ligen Preise und Kondi­tionen der Anbieter sind trans­parent und leicht zugäng­lich. Dement­sprechend haben die Ver­braucher die Mög­lich­keit, den Anbieter mit dem für sie besten Preis-Leistungs-Verhältnis auszu­wählen. Daher kann es sich kein Ver­sorger leisten, seine Preise nicht zu senken, wenn es möglich ist. 

Verbraucher­schützer kriti­sieren, dass die Preise ausge­rechnet vor Inkraft­treten der Preisbremsen erhöht wurden. Inwieweit stehen die Preis­erhöhungen in Zusammen­hang mit den staat­lichen Zuschüssen und der Über­wachung durch das Kartellamt?

Das Jahr 2022 war für die Energie­versorger mit extremen Heraus­forderungen ver­bunden. Trotz­dem haben sie sicher und zuver­lässig die Energie­versorgung Deutsch­lands gewähr­leistet – so auch wir. Natür­lich darf es nicht passieren, dass einzelne Unter­nehmen die Krise aus­nutzen. Daher ist es richtig, dass die Gesetze zu den Energie­preis­bremsen ein klares Miss­brauchs­verbot ent­halten. Miss­brauchs­kontrolle bedeutet aber keine pauschale Miss­brauchs­unter­stellung. Verkehrs­kontrollen bedeu­ten ja auch nicht, dass allen Verkehrs­teil­nehmern Fehl­verhalten unter­stellt wird. Der Anstieg der End­kunden­preise war trotz der hohen Ein­kaufs­preise aufgrund der lang­fristigen Beschaffung der Unter­nehmen im letzten Jahr viel geringer als die Börsen­preise. Aller­dings wirkt sich der Preis­anstieg ver­zögert aus. Die Phase, in der hohe Börsen­preise auf den End­kunden­markt stärker durch­schlagen ist Ende 2022 erreicht worden. Die Energie­preis­bremse wurde ja gerade des­halb geschaffen, um diesen Anstieg abzu­federn. Auch die Behaup­tung, mit den Gesetzen zur Strom- und Gas­preis­bremse seien Preis­erhöhung durch Energie­versorger ver­boten, ist nicht korrekt. Nach den allge­meinen Regeln zulässige Preis­anpas­sungen sind auch künftig möglich, wenn damit drastisch gestie­gene Beschaffungs­kosten für den Einkauf von Energie weiter­gegeben werden. Das hat inzwischen auch das Bundes­kartellamt öffent­lich klargestellt.

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