Die Lage auf dem Energiemarkt ist eine Ausnahmesituation, die es so in der Vergangenheit noch nicht gegeben hat. Die Beschaffungspreise für Strom und Erdgas haben sich seit 2021 vervielfacht. Wegen des bisher recht milden Winters 2022/2023 und der Einsparbemühungen von Industrie, Gewerbe und Privatpersonen ist die Versorgungslage derzeit gesichert. Aber das Preisniveau bleibt sehr hoch – auch die leichten Preissenkungen, die wir in den letzten Wochen erlebt haben, liegen noch weit über den Preisen vor Beginn der Krise. Eine seriöse Prognose, wie sich die Lage entwickelt, ist derzeit nicht möglich.
Die Bundesregierung hat vielfältige Maßnahmen ergriffen, um den Markt zu stabilisieren und insbesondere auch die Verbraucher*innen zu entlasten. Alle Informationen zu Dezember-Soforthilfe und Energiepreisbremsen finden Sie hier. Dennoch sind wir alle weiterhin in höchstem Maße gefordert, Energie einzusparen.
Sie möchten sich eingehender über die Energiemarktlage informieren? Wir haben die Hintergründe für Sie einfach erklärt und geben Tipps, was Sie persönlich tun können.
Allgemeine Fragen zum Energiemarkt
Derzeit ist die Versorgung mit Erdgas gesichert. Das Gasgemisch in Deutschland kommt aus verschiedenen Herkunftsländern, in NRW mit einem Schwerpunkt aus norwegischen und niederländischen Quellen. Im Dezember 2022 wurde der erste Flüssiggas-Terminal in Bremerhaven eröffnet, so dass nun auch weltweit eingekauftes LNG ins deutsche Erdgasnetz eingespeist wird.
Dass Erdgas nun weltweit beschafft werden muss, wirkt sich nachhaltig auf das Preisniveau aus: Es wird absehbar hoch bleiben.
Die deutsche Energieversorgung zählt zu den sichersten weltweit. Engpässe in der deutschen Stromerzeugung gibt es momentan nicht. Die Kraftwerke produzieren plan- und bedarfsgerecht.
Die Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen kontinuierlich sehr hohe regulatorische Sicherheitsanforderungen umsetzen und nachweisen (u.a. für Energieversorgungsnetze und für Energieanlagen). Zudem bestehen Meldepflichten bei IT-Sicherheitsvorfällen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird von der Bundesnetzagentur sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik überwacht. Die Anforderungen werden bei Bedarf aktualisiert oder erweitert. Die in Deutschland für den Sektor Energie geltenden Anforderungen gehen weit über die verpflichtenden Mindestanforderungen der Europäischen Cybersicherheitsrichtlinie hinaus.
Die Preisanstiege in den vergangenen Monaten waren extrem - zwischenzeitlich waren die Preise zehnmal so hoch wie noch Anfang 2021. Dank unserer langfristigen Beschaffungsstrategien haben sich die gestiegenen Börsengaspreise aber nicht 1:1 und nicht unmittelbar auf unsere Endkundenpreise ausgewirkt. Sie glättet die Entwicklungen an den Energiebörsen und schützt unsere Kunden vor starken Preissprüngen. Ein großer Teil der Energie, die wir im vergangenen Jahr an die Endkunden lieferten, wurde noch vor der Krise zu günstigeren Preisen gekauft. Von dieser langfristigen Beschaffungsstrategie haben unsere Kunden vergangenes Jahr profitiert.
Je länger aber eine Hochpreisphase an den Energiebörsen anhält, desto stärker wirkt sich diese auch auf die Endkundenpreise aus, da ein immer größerer Anteil der Energie zu diesen Preisen beschafft werden muss. Der Anteil der Energie, die noch vor der Krise günstig eingekauft wurde, sinkt. Damit steigen zeitverzögert auch die Endkundenpreise: Wir müssen unsere gestiegenen Beschaffungskosten weitergeben, um nicht selbst in eine finanzielle Schieflage zu geraten.
Zuletzt sind die Preise im Großhandel für Gas und Strom zwar erfreulicherweise gefallen. Die langfristige Beschaffung bedeutet in diesem Fall allerdings auch: So, wie die Endkundenpreise im vergangenen Jahr nicht unmittelbar und entsprechend der Preisanstiege im Großhandel gestiegen sind, sinken sie nun nicht unmittelbar und in gleichem Maße. Die Endkundenpreise entwickeln sich auch in diesem Fall zeitversetzt zu den Großhandelspreisen. Das heißt einfach gesagt: Maßgeblich für die heutigen Endkundenpreise sind die Großhandelspreise, zu denen wir im vergangenen Jahr eingekauft haben.
Die langfristige Strategie der Versorger glättet die Entwicklungen an den Energiebörsen und schützt die Kunden vor starken Preissprüngen. Wie viele andere seriöse Versorger beschaffen wir die benötigte Energie langfristig in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. So minimieren wir das Risiko stark schwankender Börsenpreise. Kurzfristige Schwankungen an den Energiemärkten haben daher erst einmal keinen direkten Einfluss auf die Endkundenpreise. Wenn wir nicht nach dieser Strategie beschaffen würden, wären die extremen Preisausschläge der letzten Jahre direkt in den Endkundenpreisen weitergegeben worden.
Leider sind die Preise aktuell zwar gesunken, jedoch nicht auf das Niveau, dass wir aus früheren „Normal-Zeiten“ kannten. Der Krieg in der Ukraine hat die Preise an den Energiebörsen in bis dahin nie dagewesene Höhen steigen lassen. Doch bereits vor dem Krieg in der Ukraine waren Preise schon außergewöhnlich hoch. Aufgrund der konjunkturellen Erholung nach der Hochphase der Corona-Pandemie war im Laufe des Jahres 2021 weltweit die Nachfrage nach Vorprodukten und Rohstoffen gestiegen. In den Jahren 2015 bis 2019 lag beispielsweise der durchschnittliche Gaspreis im Großhandel (Terminmarkt) bei 18,52 Euro/MWh. Im Jahr 2021 stieg der Gaspreis auf durchschnittlich 24,04 Euro/MWh. Im vergangenen Jahr waren es sogar 118,71 Euro/MWh. Aktuell sehen wir Preise um 70 Euro/MWh. Das ist immer noch rund viermal zu so viel wie in den Jahren vor der Krise.
Die gesunkenen Preise im Gasgroßhandel sind ein gutes Zeichen, jedoch kein Grund zur Entwarnung. Die Preisentwicklung im Gasgroßhandel ist und bleibt schwankend. Niemand weiß, wie sich die Preise in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln. Fakt ist: Aus Russland werden wir vorerst kein Gas mehr erhalten. Gas bleibt dadurch am Weltmarkt knapp und teuer.
Am Spotmarkt wird kurzfristig lieferbare Energie (Strom und Gas) gehandelt. Kurzfristig bedeutet in diesem Zusammenhang einen Tag im Voraus. Auf dem Terminmarkt hingegen werden Lieferverträge bis zu sechs Jahre im Voraus geschlossen. Die Versorger decken sich am Terminmarkt mit einem Großteil des von ihnen prognostizierten Bedarfs ein. Die am Spotmarkt eingekauften Mengen dienen insbesondere dem kurzfristigen Ausgleich von prognostiziertem und tatsächlichem Verbrauch der nächsten 24 bis 48 Stunden. Auswertungen, die bei den Beschaffungskosten allein die Preisentwicklungen auf dem Spotmarkt in den Blick nehmen, greifen daher zu kurz. Wesentlich für die Kosten, die den Energieversorger beim Gas- und Stromeinkauf entstehen, ist die Preisentwicklung am Terminmarkt.
Unternehmen, die hauptsächlich am stark schwankenden Spotmarkt einkaufen, also Energie sehr kurzfristig beschaffen, können Strom und Gas zwar zunächst günstig anbieten. Diese Einkaufsstrategie ist allerdings riskant. Wohin eine rein am Spotmarkt orientierte Beschaffung führt, war Ende 2021 zu beobachten. Solche Anbieter kündigten plötzlich ihren Kunden oder stellten ihre Geschäftstätigkeit gleich ganz ein. Die betroffenen Unternehmen hatte lange von niedrigen Preisen am Spotmarkt profitiert und konnten so billige Tarife anbieten. Als dann aber die Preise am Spotmarkt sehr stark anstiegen, hatten sie keine finanziellen Polster, um die Preisanstiege abzufedern. Die Erfüllung ihrer vertraglichen Vereinbarung mit den Kunden wurde unmöglich. Die geschädigten Kunden wurden dann von den Grundversorgern aufgefangen, die dank vorausschauender, langfristiger Beschaffung auch die betroffenen Haushalte beliefern konnten. Energieversorger, die auf langfristige Beschaffung setzen, profitierten davon, dass sie den Großteil der benötigten Energie Schritt für Schritt und länger im Voraus einkaufen. Diese langfristige Beschaffung glättet die zum Teil erheblichen Schwankungen an den Energiehandelsplätzen.
Der Wettbewerb am Gas- und Strommarkt ist hoch. Generell ist der deutsche Energiemarkt durch eine hohe Wettbewerbsintensität geprägt. Im Durchschnitt konkurrieren in Deutschland in jedem Netzgebiet mehr als 100 Gasversorger und fast 150 Stromversorger um die Kunden. Die jeweiligen Preise und Konditionen der Anbieter sind transparent und leicht zugänglich. Dementsprechend haben die Verbraucher die Möglichkeit, den Anbieter mit dem für sie besten Preis-Leistungs-Verhältnis auszuwählen. Daher kann es sich kein Versorger leisten, seine Preise nicht zu senken, wenn es möglich ist.
Das Jahr 2022 war für die Energieversorger mit extremen Herausforderungen verbunden. Trotzdem haben sie sicher und zuverlässig die Energieversorgung Deutschlands gewährleistet – so auch wir. Natürlich darf es nicht passieren, dass einzelne Unternehmen die Krise ausnutzen. Daher ist es richtig, dass die Gesetze zu den Energiepreisbremsen ein klares Missbrauchsverbot enthalten. Missbrauchskontrolle bedeutet aber keine pauschale Missbrauchsunterstellung. Verkehrskontrollen bedeuten ja auch nicht, dass allen Verkehrsteilnehmern Fehlverhalten unterstellt wird. Der Anstieg der Endkundenpreise war trotz der hohen Einkaufspreise aufgrund der langfristigen Beschaffung der Unternehmen im letzten Jahr viel geringer als die Börsenpreise. Allerdings wirkt sich der Preisanstieg verzögert aus. Die Phase, in der hohe Börsenpreise auf den Endkundenmarkt stärker durchschlagen ist Ende 2022 erreicht worden. Die Energiepreisbremse wurde ja gerade deshalb geschaffen, um diesen Anstieg abzufedern. Auch die Behauptung, mit den Gesetzen zur Strom- und Gaspreisbremse seien Preiserhöhung durch Energieversorger verboten, ist nicht korrekt. Nach den allgemeinen Regeln zulässige Preisanpassungen sind auch künftig möglich, wenn damit drastisch gestiegene Beschaffungskosten für den Einkauf von Energie weitergegeben werden. Das hat inzwischen auch das Bundeskartellamt öffentlich klargestellt.