Als Konsequenz aus der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von ursprünglichen 7% für Gas- und Wärmelieferung zum 01.04.2024 erneut auf 19% erhöht. In Ihrer Schlussrechnung werden entsprechende Verbräuche bis zum 31.03.2024 mit dem verminderten Umsatzsteuersatz von 7 % berücksichtigt.
Die aktuelle Lage führt auch zu vielen Fragen rund um Ihren Vertrag. Hier geben wir die wichtigsten Antworten.
Fragen zu Abschlägen und Rechnung
Ihr neuer Abschlagsplan beinhaltet alle umsatzsteuerlichen Entlastungen, welche bis zum 31.03.2024 Gültigkeit besitzen. Das heißt, der Berechnung der Gasabschläge bis 31. März 2024 haben wir eine Mehrwertsteuer von 7 % zugrunde gelegt. Ihre Gasabschläge ab 1. April 2024 beinhalten dann wieder die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, bleibt der monatliche Abschlag im gesamten Zeitraum – trotz unterschiedlicher Umsatzsteuersätze – gleich. Sollten Sie Ihren Abschlagsbetrag dennoch anpassen wollen, können Sie das individuell in unserem Kundenportal erledigen
Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 % wurde ursprünglich eingeführt, um die Gasverbraucher zu entlasten. Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wurde die Mehrwertsteuersenkung nun zum 01.04. wieder aufgehoben.
Demnach werden in Ihrer Schlussrechnung zwei unterschiedliche Steuersätze berücksichtigt: Verbräuche werden für den Zeitraum 01.01.- 31.03.2024 abgegrenzt und mit 7% abgerechnet, während Verbräuche ab dem 01.04.2024 mit 19 % versteuert werden.
Ihre aktuellen Abschläge berechnen sich auf Basis Ihres Verbrauchs des Vorjahres und der aktuellen Preise. Die Abschlagshöhe wird mit jeder Jahresverbrauchsabrechnung neu angepasst. Wenn Sie denken, dass Sie aufgrund geänderter Verbrauchsverhältnisse mehr oder weniger verbrauchen und die Abschläge nicht passen, können Sie diese gern in unserem Kundenportal anpassen.
Die Preisbremse gilt für das Jahr 2023. Da in der Jahresverbrauchsabrechnung teilweise noch Zeiträume aus dem Jahr 2023 abgerechnet werden, kann es sein, dass in Ihrer JVA die Preisbremse auch 2024 noch enthalten ist.