Frau öffnet Brief

Auswir­kungen auf Ver­träge

So beein­flusst der Energie­markt Ihren Vertrag

Die aktuelle Lage führt auch zu vielen Fragen rund um Ihren Vertrag. Hier geben wir die wich­tigsten Ant­worten.

Berück­sichtigt mein Ab­schlag neue gesetz­liche Rege­lungen?

Hier erklären wir, was aktuell Ihren Ab­schlag beein­flusst.

Warum werden Ver­träge ge­kündigt?

Hier erklären wir die Kündi­gungen und den weiteren Ablauf.

Fragen zur Rechnung

Hier finden Sie Informationen.

Fragen zu Abschlägen und Rechnung

Mit der Jahres­verbrauchs­abrechnung 2023 habe ich einen neuen Abschlags­plan erhalten. Welche Ent­lastungen sind dort berück­sichtigt?

Ihr neuer Abschlags­plan beinhaltet alle Ent­lastungen, soweit sie bei Er­stellung des Plans bekannt waren. Das heißt, der Be­rechnung der Gas­abschläge bis 31. März 2024 haben wir eine Mehr­wert­steuer von 7 % zugrunde gelegt. Ihre Gas­abschläge ab 1. April 2024 beinhalten dann wieder die Mehr­wert­steuer in Höhe von 19 %. 
Die Deckelung der Gas- und Strom­preise durch die gesetz­liche Preis­bremse ist zunächst bis Ende des Jahres vorge­sehen. Sollten Ihr Preis über dem Preis­deckel liegen, haben wir in Ihrem neuen Abschlags­plan die Ent­lastung durch die Preis­bremsen in allen Abschlägen bis zum 31.12.2023 berück­sichtigt. 

Berück­sichtigt mein Ab­schlag aus 2022 oder der ersten Jahreshälfte 2023 die Gaspreis­bremse oder die Strom­preis­bremse?

Inzwischen sollten alle unsere Kunden

  • entweder ein persönliches Info-Schreiben zur Preisbremse mit Nennung Ihrer Jahresverbrauchsprognose und dem sich daraus für sie ergebenden Entlastungsbetrag
  • oder ihre turnusmäßige Jahresrechnung, auf welcher diese Informationen ebenfalls stehen

erhalten haben. Dabei wurde die Preisbremse für die Ermittlung der Abschlagshöhe bereits berücksichtigt. Falls Sie beides noch nicht bekommen haben, melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice.

Ältere Abschlagspläne, die im Dezember anlässlich der Preiserhöhung verschickt wurden, konnten die Preisbremse noch nicht berücksichtigen. Haben Sie im Januar oder Februar 2023 bereits eine Änderung Ihres Abschlags durch unseren Kundenservice veranlasst? Dann kann es sinnvoll sein, eine weitere Absenkung im Zuge der Info-Schreiben zur Preisbremse wieder rückgängig zu machen, um eine hohe Nachzahlung bei der nächsten Rechnung zu vermeiden.

Wie wirkt sich die Mehrwertsteuer-Senkung auf meine Rechnung aus?

Durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 % sollen die Gasverbraucher entlastet werden. Der genaue Betrag hängt davon ab, wie viel Gas verbraucht wird und wie hoch der Gaspreis ist. Pauschal kann gesagt werden, dass die Entlastung ca. 10 % des Gesamtbetrages ausmacht. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh im Jahr spart durch die Senkung im Moment ungefähr 400 €.

In meinem Abschlagsplan aus 2022 oder der ersten Jahreshälfte 2023 wird die Umsatzsteuer weiter mit 19 statt mit 7 % berechnet. Ist das richtig?

Die Umsatzsteuersenkung kommt bei der Jahresendabrechnung oder einer zwischenzeitlichen Schlussrechnung sicher zum Tragen. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen ist gesetzlich nicht unbedingt notwendig. Ihre Abschlagspläne berücksichtigen die Preise ab dem 01.01.2023, nicht aber die Umsatzsteuersenkung. Diese Abschläge werden dazu führen, dass Sie zum Jahresende eine geringere Nachzahlung haben werden. Das heißt, die Umsatzsteuersenkung kommt Ihnen in jedem Fall zugute; Ihnen geht die Entlastung nicht verloren. Sollten Sie Ihren Abschlagsbetrag dennoch anpassen wollen, können Sie das individuell in unserem Kundenportal erledigen.

In meinem Abschlagsplan steht der Dezember-Abschlag. Ist das richtig?

Erst mal bleibt der Dezemberabschlag ja bestehen – darum wird er im Abschlagsplan auch genannt. Aber: Er wurde im Rahmen der Dezemberhilfe vom Bund übernommen. Wir haben ihn daher nicht von Ihrem Konto eingezogen. Bei einem bestehenden Dauerauftrag konnte diese eine Zahlung durch Sie ausgesetzt werden. Wichtig zu wissen: Der Abschlagsbetrag und der Betrag für die Dezemberhilfe müssen nicht übereinstimmen. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit der kommenden Jahresverbrauchsrechnung. Alle Infos hierzu finden Sie hier.

Wann sollte ich selbst meinen Abschlag anpassen?

Ihre aktuellen Abschläge berechnen sich auf Basis Ihres Verbrauchs des Vorjahres und der aktuellen Preise. Die Abschlagshöhe wird mit jeder Jahresverbrauchsabrechnung neu angepasst. Wenn Sie denken, dass Sie aufgrund geänderter Verbrauchsverhältnisse mehr oder weniger verbrauchen und die Abschläge nicht passen, können Sie diese gern in unserem Kundenportal anpassen.

Nach einer Preis­anpassung erhalten Sie ent­weder einen neuen, geänderten Abschlags­plan oder der Ab­schlag wird mit der nächsten Jahres­verbrauchs­abrechnung ange­passt.

Fragen rund um Ihren Energie­ver­trag

Warum werden aus­laufende Energie­ver­träge ge­kündigt?

Viele unserer Bestands­kunden­verträge bein­halten eine Preis­garantie. Bei der aktuellen Lage auf dem Energie­markt können wir jedoch zu annehm­baren Kondi­tionen keine Preis­garantie mehr anbieten.
Daher kündi­gen wir allen Gas-, Strom- und Heiz­strom­kunden mit Ver­trags­lauf­zeit­ende zum Ende eines jeden Monats vor der auto­matischen Vertrags­verlängerung um ein weiteres Jahr den Energie-Liefer­vertrag. Gleich­zeitig erhalten diese Kunden ein neues Vertrags­angebot ohne Preis­garantie. Das neue Preis­angebot bein­haltet die aktuellen Netzent­gelte sowie die gestie­genen Beschaffungs­kosten und zusätzlich für Gas die CO2-Preiser­höhung für 2022.
Die Vertrags­kündigung ist recht­lich erfor­derlich, um den Vertrag hinsicht­lich des Weg­falls der Preis­garantie anzu­passen. Natür­lich setzen wir auch zukünftig alles daran, den Preis möglichst lange konstant zu halten. Bei erforder­lichen Preisa­npas­sungen haben Sie als Kunde weiterhin ein Sonder­kündigungs­recht.

Welche Vorteile hat der neue Vertrag für mich?
  1. Abschluss des neuen Ver­trags
    Die neuen Verträge berück­sichtigen bereits die Vor­gaben des Gesetzes für faire Verbraucher­verträge, d.h. nach Ab­lauf der Erst­lauf­zeit von 12 Monaten kann der Vertrag jeder­zeit mit einer Frist von einem Monat ge­kündigt werden. 
  2. Umtarifierung
    Bei Vertrags­rück­sendung durch Sie als Kunde erfolgt eine Um­tarifie­rung. Es erfolgt keine Schluss­rechnung, der Tarif­wechsel wird einfach in der nächsten Jahres­ver­brauchs­abrech­nung berück­sichtigt. Die Ab­schläge bleiben wie zuvor. 
Was passiert, wenn ich nach der Kündi­gung keinen neuen Vertrag ab­schließe?

Diese Kunden fallen, wenn sie bei keinem anderen Ver­sorger einen Vertrag abge­schlossen haben, in die Ersatz­versor­gung des je­weiligen Grund­versorgers.

Weitere Infos

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