Umweltvorteil für Recklinghausen: Klimagas von meinen Stadtwerken
Zuverlässig, umweltschonend, immer für Sie da: Als Versorger Ihrer Stadt bieten wir Ihnen eine engagierte Betreuung mit persönlicher Note. Und eine Erdgasversorgung, die keine Wünsche offen lässt. Sollten Sie doch einmal Fragen haben, rufen Sie uns gern unter 02361 905 44 89 an oder Sie besuchen uns beim Stadtbummel in unserem Kundenbüro in der Münsterstraße 22. Wir sind gern für Sie da!
Einfach & bequem
So einfach ist wechseln: Im Preisrechner Klimagasangebot wählen und direkt online bestellen. Um den reibungslosen Übergang kümmern wir uns – natürlich kostenlos und ohne Unterbrechung Ihrer Versorgung.
Garantiert günstig
Profitieren Sie von fairen Konditionen mit langfristiger Preisgarantie. Und dem guten Gefühl, ab jetzt mit Klimagas CO2-neutral zu heizen.
RE wird grüner
Mit Klimagas von Ihren Stadtwerken unterstützen Sie eine CO2-neutrale Energieversorgung. So schützen Sie das Klima und helfen dabei, unsere Heimatstadt lebenswert zu erhalten.
Aktuelles zum Energiemarkt
Alle Informationen zur momentanen Lage, den geplanten Entlastungen und den Auswirkungen für Sie haben wir auf unserer Seite "Aktuelles zum Energiemarkt" gesammelt.
RE macht was aus!
Energie sparsam und bewusst einsetzen ist das Gebot der Stunde. Aus diesem Grund unterstützen wir auch die Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Damit die Energieversorgung zukünftig effizienter, unabhängiger und grüner wird.
Mit unseren praktischen, leicht umsetzbaren Gasspar-Tipps können Sie direkt anfangen. So schonen Sie auch Ihr Portemonnaie.
So können Klimagaskund*innen noch mehr sparen
Das fördern wir*:
100 € beim Einbau einer Erdgas-Brennwertheizung
100 € bei Neuanschaffung eines Erdgas-Haushaltsgeräts
100 € beim Einbau einer Gaswärmepumpe
333 € beim Einbau eines Erdgas-Blockheizkraftwerks
* Förderbedingungen finden Sie im Auftragsformular.
Was Sie schon immer über Klimagas wissen wollten…
Zum Glück ist Klimaschutz auch mit herkömmlichem Erdgas möglich, denn noch lässt sich unser Wärmebedarf nicht allein durch erneuerbare Energien decken: Wie das geht? Indem man den unvermeidbaren CO2-Ausstoß kompensiert und damit Klimaneutralität erreicht. Dann spricht man von Klimagas.
Unter allen fossilen Brennstoffen gilt das Naturprodukt Erdgas als der sauberste. Doch auch sein Verbrauch setzt gewisse Mengen Kohlendioxid (CO2) frei. Deshalb fördern wir im Gegenzug zum Erdgasverbrauch anerkannte internationale Klimaschutzprojekte, die entsprechende Mengen CO2 einsparen werden. So erreichen wir eine ausgeglichene Klimabilanz: Unser Erdgas ist 100% klimaneutral.
Sie leisten ganz direkt und ohne weiteren Aufwand einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Denn mit jeder verbrauchten Kilowattstunde unterstützen Sie weltweit Projekte zur CO2-Einsparung.
Klima wirkt global. Daher können CO2-Emissionen, die hier entstehen, andernorts ausgeglichen werden – vorzugsweise in Entwicklungs- und Schwellenländern. Dort sind Klimaschutzprojekte besonders effektiv, weil sich mit vergleichsweise geringem Aufwand eine enorme Wirkung erzielen lässt. Zudem reduzieren die geförderten Projekte nicht nur den CO2-Ausstoß. Sie sorgen auch für Technologietransfer und nachhaltige Entwicklung, schaffen Arbeitsplätze und verbessern den Lebensstandard vor Ort.
Zu den geförderten Klimaschutzprojekten gehört z.B. eine Biogaserzeugung aus Klärschlamm in Sofia (Bulgarien). In angeschlossenen Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung wird das Biogas genutzt, um Strom und Wärme zu produzieren. Zertifiziert nach Gold Standard, realisiert es den höchsten Qualitätsstandard bei Kompensationsprojekten. Er wurde unter Federführung des WWF und unter Mitwirkung des Bundesumweltministeriums entwickelt.
Alle von uns geförderten Klimaschutzprojekte unterliegen anerkannten Qualitätsstandards und werden nach festgelegten Kriterien geprüft. Die Mehrzahl entspricht dem derzeit strengsten „Gold Standard“. Unser Klimagas ist außerdem vom TÜV Nord als „Klimaneutrales Gasprodukt“ zertifiziert:
Klimagas-Zertifikat TÜV Nord
Wichtige Infos zur Verbrauchsabrechnung Klimagas
Auf Ihrer Jahresrechnung wird der Klimagasverbrauch üblicher Weise in der Einheit Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Doch Ihr heimischer Gaszähler misst den Verbrauch in Kubikmeter (m³). Warum gibt es die unterschiedlichen Einheiten und wie erfolgt die Umrechnung?
Nun, die Qualität von Erdgas, insbesondere der Brennwert, kann stark variieren. Der Brennwert gilt als Qualitätsmerkmal und gibt an, wie viel Leistung beziehungsweise Energie in einem normierten Kubikmeter Erdgas steckt. Die Umrechnung des Kubikmeterverbrauchs in Kilowattstunden erfolgt mit folgender Formel:
Thermische Energie = Gasverbrauch x Brennwert x Zustandszahl
(kwh = m³ x kWh/m³ x Z)
Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Werten:
Der Gasverbrauch wird anhand des Unterschieds zwischen „alter Zählerstand” und „neuer Zählerstand” an Ihrem Gaszähler gemessen. Die Menge wird in Kubikmeter (m³) angegeben.
Der Gasverbrauch muss in einen Normzustand umgerechnet werden, was durch Multiplikation mit der Zustandszahl Z erfolgt. Die Zustandszahl gibt das Verhältnis vom Volumen im Betriebszustand zum Volumen im Normzustand an. Zur Berechnung werden Gasdruck und Gastemperatur am jeweiligen Ort zu Normdruck und Normtemperatur ins Verhältnis gesetzt. Die Zustandszahl Z wird kundenspezifisch berechnet und findet sich daher auch auf der Rechnung wieder.
Wie die Zustandszahl (Z) wird auch der Abrechnungsbrennwert kundenindividuell ermittelt. Der Abrechungsbrennwert gibt den Energiegehalt (kWh/m³) an, also wie viel Energie ein Kubikmeter Gas beim Verbrennungsprozess freisetzt. Dadurch werden die natürlichen Schwankungen des Energiegehalts berücksichtigt.
Dieser Wert gibt Ihren Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) an. Der am Zähler gemessene Erdgasverbrauch (m³) wird durch Multiplikation mit der Zustandszahl Z in ein Normvolumen umgerechnet, was wiederum mit dem Brennwert multipliziert wird.
Steuern, Abgaben und Umlagen auf Erdgas
Auch beim Erdgas fallen Konzessionsabgaben, Steuern und Abgaben an, die wir an Sie weitergeben müssen. Hier gibt es dazu alle Infos.
Um für den kommenden Winter vorzusorgen, hat die Bundesregierung alle Betreiber von Gasspeicher-Anlagen in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. So soll einerseits die Energieversorgung in den kalten Monaten gewährleistet und andererseits heftige Preisausschläge eingedämmt werden. Das neue Gasspeichergesetz gibt entsprechende Füllstände vor, aktuell: 1. Oktober 85 %, 1. November 95 %, 1. Februar 40 %. Um die damit verbundenen Kosten zu decken, hat die Bundesregierung gemäß § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine neue Speicherumlage eingeführt, die ab 1. Oktober 2022 erhoben wird. Die Höhe der Umlage beträgt 0,07 ct/kWh.
Jeder Gasversorger bekommt die neue Umlage in Rechnung gestellt und muss sie an seine Kund*innen weitergeben. Die Höhe der Umlage wird regelmäßig geprüft und angepasst – das kann bei späteren Anpassungen dann teurer, aber auch preiswerter werden.
Die Bilanzierungsumlage wurde 2015 eingeführt, um den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie gemäß GABi Gas 2.0 (Grundmodell für Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor) zu decken. Hierbei geht es um den Gasfluss in den Netzen sowie den Geldfluss im Bilanzkreis zwischen den Netzen. Die Bilanzierungsumlage wurde bisher jährlich zum 1. Oktober festgelegt und über die Lieferanten an alle Endverbraucher weitergegeben. Der Satz der Bilanzierungsumlage wird getrennt für SLP- und RLM-Lieferstellen* angegeben. Im Jahr 2021/2022 lag die Höhe der Bilanzierungsumlage bei 0,00 ct/kWh. Zum 1. Oktober 2022 wird sie für SLP-Lieferstellen auf 0,68 ct/kWh angehoben.
*Die Abkürzung SLP bedeutet Standardlastprofil. Es wird zur Bestimmung des erwarteten Strom-Energiebedarfs von kleineren Verbrauchern genutzt. Kleinere Verbraucher sind beispielsweise Haushalte, kleine Supermärkte oder Reisebüros.
Die Abkürzung RLM steht für „Registrierende Leistungsmessung“. RLM-Zähler werden bei Kunden eingesetzt, die einen sehr hohen Verbrauch haben. Für Erdgas ist der Einbau eines RLM-Zählers ab 1.500.000 kWh Energieverbrauch pro Jahr gesetzlich verpflichtet.
Sie wird auf die Nettoarbeitspreise aufgeschlagen und beträgt zurzeit 0,55 Cent/kWh.
Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die an Kommunen gezahlt wird, um Straßen und Wege für den Betrieb von Erdgasleitungen nutzen zu dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune und entsprechend gestaffelt.
Derzeit gelten folgende Höchstbeträge:
Bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Kommunen mit bis zu
25.000 Einwohnern: 0,51 Cent/ kWh
100.000.Einwohnern: 0,61 Cent/ kWh
Bei sonstigen Tariflieferungen in Kommunen mit bis zu
25.000 Einwohnern: 0,22 Cent/ kWh
100.000.Einwohnern: 0,27 Cent/ kWh
Die Energiewende wird weiter vorangetrieben: Ab 01. Januar 2021 tritt das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – als Teil des Klimapakets der Bundesregierung – in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle, Benzin oder Diesel handeln, eine CO2-Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe zu leisten. Dazu müssen ab 2021 pro verkaufter Tonne CO2 Emissionszertifikate erworben werden. Alle Erdgasversorger sind von dieser Regelung betroffen. Dieser sogenannte CO2-Preis soll zu einem bewussteren Umgang mit fossilen Energieträgern bewegen, um die Klimaziele umzusetzen.
Der CO2-Preis ist eine neue gesetzliche Preiskomponente und wird genauso wie Steuern und Abgaben auf die Energiepreise erhoben. Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen ist für 2021 mit 25 Euro festgelegt. Er wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bei Erdgas beträgt der CO2-Ausstoß ca. 182 g pro Kilowattstunde. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Preis von ca. 0,54 Cent/kWh brutto in 2021. In den Folgejahren soll der CO2-Preis sukzessive weiter steigen, bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2-Emission.
Berechnung CO2-Preis je kWh Erdgas für das Jahr 2021:
CO2-Preis | CO2-Emission Erdgas | CO2-Preis je kWh Erdgas | |
25 €/t 2500 ct/1000 kg | netto | brutto | |
2,5 ct/kg | 0,182 kg/kWh | 0,455 ct/kWh | 0,54 ct/kWh |