Rollierende Abrechnung – was bedeutet das für Sie?

Die Stadtwerke Recklinghausen führen in Kürze die sogenannte rollierende Abrechnung ein – ein Verfahren, durch das wir unsere jährlichen Abrechnungen für Strom und Gas künftig noch effizienter und kundenfreundlicher gestalten können. Statt wie bisher alle Kundinnen und Kunden zu einem festen Stichtag abzurechnen, erfolgt die Abrechnung jetzt gestaffelt über das gesamte Jahr.

Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, was sich durch das neue Abrechnungsverfahren ändert, welche Vorteile es für Sie bringt und wie der Ablauf künftig aussieht.

Fragen und Antworten zur Änderung des Abrechnungszeitraums

Warum wird meine Rechnung umgestellt?

Wir passen uns mit der Abrechnung dem Rhythmus des Netzbetreibers an. So können wir Ihnen einen effizienteren Service bieten und denken auch an die Umwelt. Denn Sie erhalten zukünftig nur noch einen Brief im Jahr statt zwei.

Das Kundenaufkommen verteilt sich somit über das ganze Jahr und es gibt weniger Wartezeiten bei Ihren Anfragen

Kann ich meinen alten Abrechnungszeitraum beibehalten?

Der Zeitraum der Abrechnung kann nicht geändert werden. Somit können Sie Ihren alten Abrechnungszeitraum nicht behalten.

Werde ich von den Stadtwerken Recklinghausen trotzdem aufgefordert, meinen Zählerstand abzulesen?

Sie werden zukünftig nur noch einmal aufgefordert, den Zählerstand mitzuteilen, und zwar von Ihrem örtlichen Netzbetreiber.

Wem muss ich in Zukunft meinen Zählerstand mitteilen?

Bitte teilen Sie in Zukunft nach der Ableseaufforderung ihres zuständigen Netzbetreibers den Zählerstand nur dem Netzbetreiber mit. Ihre Daten werden automatisch an die Stadtwerke Recklinghausen übermittelt.
Wenn Sie unabhängig von der Jahresrechnung Zählerstände mitteilen möchten, können Sie diese ganz bequem in unserem Kundenportal oder auf unserer Homepage eingeben.

Was ändert sich an meinem Abschlagsplan?

Ihr Abschlagszyklus wird sich einmalig ändern. Es wird nur so viele Abschlagsbeträge geben, bis der neue Abrechnungsmonat erreicht ist.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Ein Sonderkündigungsrecht können Sie bei einer Rechnungsumstellung nicht in Anspruch nehmen.

Kann ich den Rechnungsbetrag stunden?

Sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Wird mein Gas- bzw. Stromvertrag zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgerechnet?

Wenn Sie für Strom und Erdgas verschiedene Netzbetreiber haben, kann es tatsächlich zu unterschiedlichen Zeiträumen kommen, wann die Abrechnung erfolgen wird.

Wer ist mein örtlicher Netzbetreiber?

Ihren örtlichen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung oder über die Kennzeichnung Ihres Strom- oder Erdgaszählers.

Wussten Sie schon!

Etwa 70 % bis 75 % der jährlichen Heizkosten fallen in den Wintermonaten November bis März an. Üblicherweise sind die Abschlagzahlungen gleichmäßig über das Jahr verteilt. Ein verkürzter Ablesezeitraum, wie er bei der Umstellung auf rollierende Ablesung vorkommt, kann also dazu führen, dass Ihre Abschläge vorübergehend angepasst werden müssen. Im Folgejahr ist dann wieder alles wie gewohnt.

 

Übrigens: Der Winter eignet sich besonders gut zum Energiesparen. Schon eine Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad spart rund sechs Prozent Heizenergie.

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?

Bei Fragen sind wir selbstverständlich jederzeit gerne für Sie da. Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an umstellung (at) stadtwerke-recklinghausen.de oder rufen Sie uns an unter 02361 905 44 89.

Stadtwerke Recklinghausen

Münsterstraße 22
45657 Recklinghausen

Unsere Öffnungzeiten

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