Ein warmes Zuhause mit Klimagas der Stadtwerke Recklinghausen

Klimagas

Gut für die Umwelt. Gut für Recklinghausen.

Umweltvorteil für Recklinghausen: Klimagas von meinen Stadtwerken

Zuverlässig, umweltschonend, immer für Sie da: Als Versorger Ihrer Stadt bieten wir Ihnen eine engagierte Betreuung mit persönlicher Note. Und eine Erdgasversorgung, die keine Wünsche offen lässt. Sollten Sie doch einmal Fragen haben, rufen Sie uns gern unter 02361 905 44 89 an oder Sie besuchen uns beim Stadtbummel in unserem Kundenbüro in der Münsterstraße 22. Wir sind gern für Sie da!

Einfach & bequem

So einfach ist wechseln: Im Preisrechner Klimagas­angebot wählen und direkt online bestellen. Um den reibungs­losen Über­gang kümmern wir uns – natürlich kosten­los und ohne Unter­brechung Ihrer Versor­gung.

Garantiert günstig

Profitieren Sie von fairen Kondi­tio­nen mit langfristiger Preis­garantie. Und dem guten Gefühl, ab jetzt mit Klima­gas CO2-neutral zu heizen.

RE wird grüner

Mit Klimagas von Ihren Stadt­werken unter­stützen Sie eine CO2-neutrale Energie­ver­sor­gung. So schützen Sie das Klima und helfen dabei, unsere Heimat­stadt lebens­wert zu erhalten.

Förderprogramm

Wir fördern Energiesparmaßnahmen.

Was ist Klimagas?

Hier erklären wir die Klimagas-Idee.

Ihre Rechnung

Sie messen m³, abgerechnet werden kWh – wir erklären wie und warum.

Steuern & Abgaben

Infos zu staatlich veranlassten Kostenbestandteilen gibt‘s hier.

RE macht was aus!

Energie sparsam und bewusst einsetzen ist das Gebot der Stunde. Aus diesem Grund unterstützen wir auch die Kampagne80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Damit die Energieversorgung zukünftig effizienter, unabhängiger und grüner wird.
Mit unseren praktischen, leicht umsetzbaren Gasspar-Tipps können Sie direkt anfangen. So schonen Sie auch Ihr Portemonnaie.
 

So können Klimagaskund*innen noch mehr sparen

Das fördern wir*:

100 € beim Einbau einer Erdgas-Brennwertheizung

100 € bei Neuanschaffung eines Erdgas-Haushaltsgeräts

100 € beim Einbau einer Gaswärmepumpe

333 € beim Einbau eines Erdgas-Blockheizkraftwerks

* Förderbedingungen finden Sie im Auftragsformular.

Was Sie schon immer über Klimagas wissen wollten…

Was ist Klimagas?

Zum Glück ist Klimaschutz auch mit herkömmlichem Erdgas möglich, denn noch lässt sich unser Wärmebedarf nicht allein durch erneuerbare Energien decken: Wie das geht? Indem man den unvermeidbaren CO2-Ausstoß kompensiert und damit Klimaneutralität erreicht. Dann spricht man von Klimagas.

Wie funktioniert Klimaneutralität?

Unter allen fossilen Brennstoffen gilt das Naturprodukt Erdgas als der sauberste. Doch auch sein Verbrauch setzt gewisse Mengen Kohlendioxid (CO2) frei. Deshalb fördern wir im Gegenzug zum Erdgasverbrauch anerkannte internationale Klimaschutzprojekte, die entsprechende Mengen CO2 einsparen werden. So erreichen wir eine ausgeglichene Klimabilanz: Unser Erdgas ist 100% klimaneutral.  
 

Welchen Vorteil hat das für Sie als Kund*innen?

Sie leisten ganz direkt und ohne weiteren Aufwand einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Denn mit jeder verbrauchten Kilowattstunde unterstützen Sie weltweit Projekte zur CO2-Einsparung.

Welche Klimaschutzprojekte fördern wir?

Klima wirkt global. Daher können CO2-Emissionen, die hier entstehen, andernorts ausgeglichen werden – vorzugsweise in Entwicklungs- und Schwellenländern. Dort sind Klimaschutzprojekte besonders effektiv, weil sich mit vergleichsweise geringem Aufwand eine enorme Wirkung erzielen lässt. Zudem reduzieren die geförderten Projekte nicht nur den CO2-Ausstoß. Sie sorgen auch für Technologietransfer und nachhaltige Entwicklung, schaffen Arbeitsplätze und verbessern den Lebensstandard vor Ort.

Wie sieht ein gefördertes Projekt konkret aus?

Zu den geförderten Klimaschutzprojekten gehört z.B. eine Biogaserzeugung aus Klärschlamm in Sofia (Bulgarien). In an­ge­schlos­senen Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung wird das Biogas genutzt, um Strom und Wärme zu produzieren. Zertifiziert nach Gold Standard, realisiert es den höchsten Qualitätsstandard bei Kompensationsprojekten. Er wurde unter Federführung des WWF und unter Mitwirkung des Bundesumweltministeriums entwickelt.

Kann man sich darauf verlassen, dass wirklich CO2 eingespart wird?

Alle von uns geförderten Klimaschutzprojekte unterliegen anerkannten Qualitätsstandards und werden nach festgelegten Kriterien geprüft. Die Mehrzahl entspricht dem derzeit strengsten „Gold Standard“. Unser Klimagas ist außerdem vom TÜV Nord als „Klimaneutrales Gasprodukt“ zertifiziert:  
Klimagas-Zertifikat TÜV Nord

Wichtige Infos zur Verbrauchsabrechnung Klimagas

Auf Ihrer Jahresrechnung wird der Klimagasverbrauch üblicher Weise in der Einheit Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Doch Ihr heimischer Gaszähler misst den Verbrauch in Kubikmeter (m³). Warum gibt es die unterschiedlichen Einheiten und wie erfolgt die Umrechnung?

Nun, die Qualität von Erdgas, insbesondere der Brennwert, kann stark variieren. Der Brennwert gilt als Qualitätsmerkmal und gibt an, wie viel Leistung beziehungsweise Energie in einem normierten Kubikmeter Erdgas steckt. Die Umrechnung des Kubikmeterverbrauchs in Kilowattstunden erfolgt mit folgender Formel:

Thermische Energie = Gasverbrauch x Brennwert x Zustandszahl
(kwh = m³ x kWh/m³ x Z)

Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Werten:

Der Gasverbrauch wird anhand des Unterschieds zwischen „alter Zählerstand” und „neuer Zählerstand” an Ihrem Gaszähler gemessen. Die Menge wird in Kubikmeter (m³) angegeben.

Der Gasverbrauch muss in einen Normzustand umgerechnet werden, was durch Multiplikation mit der Zustandszahl Z erfolgt. Die Zustandszahl gibt das Verhältnis vom Volumen im Betriebszustand zum Volumen im Normzustand an. Zur Berechnung werden Gasdruck und Gastemperatur am jeweiligen Ort zu Normdruck und Normtemperatur ins Verhältnis gesetzt. Die Zustandszahl Z wird kundenspezifisch berechnet und findet sich daher auch auf der Rechnung wieder.

Wie die Zustandszahl (Z) wird auch der Abrechnungsbrennwert kundenindividuell ermittelt. Der Abrechungsbrennwert gibt den Energiegehalt (kWh/m³) an, also wie viel Energie ein Kubikmeter Gas beim Verbrennungsprozess freisetzt. Dadurch werden die natürlichen Schwankungen des Energiegehalts berücksichtigt.

Dieser Wert gibt Ihren Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) an. Der am Zähler gemessene Erdgasverbrauch (m³) wird durch Multiplikation mit der Zustandszahl Z in ein Normvolumen umgerechnet, was wiederum mit dem Brennwert multipliziert wird.

Steuern, Abgaben und Umlagen auf Erdgas

Auch beim Erdgas fallen Konzessionsabgaben, Steuern und Abgaben an, die wir an Sie weitergeben müssen. Hier gibt es dazu alle Infos.

Warum gibt es die Gasspeicherumlage und was bedeutet sie?

Um für den kommenden Winter vorzusorgen, hat die Bundesregierung alle Betreiber von Gasspeicher-Anlagen in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. So soll einerseits die Energieversorgung in den kalten Monaten gewährleistet und andererseits heftige Preisausschläge eingedämmt werden. Das neue Gasspeichergesetz gibt entsprechende Füllstände vor, aktuell: 1. Oktober 85 %, 1. November 95 %, 1. Februar 40 %. Um die damit verbundenen Kosten zu decken, hat die Bundesregierung gemäß § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine neue Speicherumlage eingeführt, die ab 1. Oktober 2022 erhoben wird. Die Höhe der Umlage beträgt 0,07 ct/kWh.

Jeder Gasversorger bekommt die neue Umlage in Rechnung gestellt und muss sie an seine Kund*innen weitergeben. Die Höhe der Umlage wird regelmäßig geprüft und angepasst – das kann bei späteren Anpassungen dann teurer, aber auch preiswerter werden.

Was ist die Bilanzierungsumlage?

Die Bilanzierungsumlage wurde 2015 eingeführt, um den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie gemäß GABi Gas 2.0 (Grundmodell für Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor) zu decken. Hierbei geht es um den Gasfluss in den Netzen sowie den Geldfluss im Bilanzkreis zwischen den Netzen. Die Bilanzierungsumlage wurde bisher jährlich zum 1. Oktober festgelegt und über die Lieferanten an alle Endverbraucher weitergegeben. Der Satz der Bilanzierungsumlage wird getrennt für SLP- und RLM-Lieferstellen* angegeben. Im Jahr 2021/2022 lag die Höhe der Bilanzierungsumlage bei 0,00 ct/kWh. Zum 1. Oktober 2022 wird sie für SLP-Lieferstellen auf 0,68 ct/kWh angehoben.

*Die Abkürzung SLP bedeutet Standardlastprofil. Es wird zur Bestimmung des erwarteten Strom-Energiebedarfs von kleineren Verbrauchern genutzt. Kleinere Verbraucher sind beispielsweise Haushalte, kleine Supermärkte oder Reisebüros.
Die Abkürzung RLM steht für „Registrierende Leistungsmessung“. RLM-Zähler werden bei Kunden eingesetzt, die einen sehr hohen Verbrauch haben. Für Erdgas ist der Einbau eines RLM-Zählers ab 1.500.000 kWh Energieverbrauch pro Jahr gesetzlich verpflichtet.

Die ermäßigte Energiesteuer auf Erdgas

Sie wird auf die Nettoarbeitspreise aufgeschlagen und beträgt zurzeit 0,55 Cent/kWh.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die an Kommunen gezahlt wird, um Straßen und Wege für den Betrieb von Erdgasleitungen nutzen zu dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune und entsprechend gestaffelt.

Derzeit gelten folgende Höchstbeträge:

Bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Kommunen mit bis zu

25.000 Einwohnern: 0,51 Cent/ kWh
100.000.Einwohnern: 0,61 Cent/ kWh

Bei sonstigen Tariflieferungen in Kommunen mit bis zu

25.000 Einwohnern: 0,22 Cent/ kWh
100.000.Einwohnern: 0,27 Cent/ kWh

CO2-Preis

Die Energiewende wird weiter vorangetrieben: Am 01. Januar 2021 trat das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – als Teil des Klimapakets der Bundesregierung – in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle, Benzin oder Diesel handeln, eine CO2-Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe zu leisten. Dazu müssen seit 2021 pro verkaufter Tonne CO2 Emissionszertifikate erworben werden. Alle Gasversorger sind von dieser Regelung betroffen. Dieser sogenannte CO2-Preis soll zu einem bewussteren Umgang mit fossilen Energieträgern bewegen, um die Klimaziele umzusetzen.

Der CO2-Preis ist eine gesetzliche Preiskomponente und wird genauso wie Steuern und Abgaben auf die Energiepreise erhoben. Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen steigt jedes Jahr. Er wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bei Erdgas beträgt der CO2-Ausstoß ca. 182 g pro Kilowattstunde.

CO2-Preis je kWh Erdgas für die Jahre 2021-2026:

Jahr20212022 + 2023202420252026
CO2-Preis25 €/t
2,5 ct/kg
30 €/t
3 ct/kg
35 €/t
3,5 ct/kg
45 €/t
4,5 ct/kg
55 €/t
5,5 ct/kg
CO2-Preis je kWh Erdgas netto0,455 ct/kWh0,546 ct/kWh0,637 ct/kWh0,819 ct/kWh1 ct/kWh
CO2-Preis je kWh Erdgas brutto0,54 ct/kWh0,65 ct/kWh0,758 ct/kWh0,975 ct/kWh1,191 ct/kWh

Die Bundesregierung plant jedoch, die Preise für die nächsten Jahre stärker zu erhöhen.

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) zum CO2-Preis

Um Mieter zu entlasten und Vermietern einen Anreiz für Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und zu energetischen Sanierungen zu geben, wurde ab 2023 das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) eingeführt. Dabei gibt es eine stufenweise Aufteilung der CO2-Kosten: Je weniger CO2 pro Quadratmeter ausgestoßen wird, desto geringer ist der Anteil, den Vermieter zahlen müssen.

Die Kostenaufteilungspflicht gilt erst für Abrechnungszeiträume, die mit oder ab dem 1. Januar 2023 beginnen. Das heißt für Abrechnungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2023 begonnen haben, aber erst danach enden, tragen Mieter noch die vollen CO2-Kosten. Ab dann müssen Vermieter in ihren Heizkostenabrechnungen den CO2-Betrag inkl. eigenem Anteil ausweisen. Mieter mit Gasetagenheizung zahlen vorab die gesamte CO2-Abgabe, haben aber einen anteiligen Rückerstattungsanspruch gegenüber ihrem Vermieter. Für die Aufteilung der CO2-Kosten stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Vermietern und Mietern ein CO2-Rechentool zur Verfügung.

Mehr Informationen zum Gesetz und das 10-stufige Modell zur Kostenteilung finden Sie hier.

Übrigens

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Was tun im Störungsfall?

Bei einer Störung wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber Westnetz. In Notfällen rufen Sie die Polizei (110) oder die Feuerwehr (112) an.

Stadtwerke Recklinghausen

Münsterstraße 22
45657 Recklinghausen

Unsere Öffnungzeiten

Mo & Do: 10:00 bis 13:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

Di, Mi & Fr: 10:00 bis 13:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr

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