Pressemitteilung zur Dezember-Soforthilfe

Um Verbraucher*innen möglichst rasch bei den gestiegenen Kosten für Erdgas und Wärme zu entlasten, hat der Bund ein Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) auf den Weg gebracht. Den Dezember-Abschlag übernimmt der Bund für private Haushalte und kleinere Unternehmen. Wie gehen die Stadtwerke Recklinghausen damit um? 

Stadt­werke buchen Ab­schlag nicht ab

Im ersten Schritt werden die im Dezember fälligen Abschläge nicht von den Kundinnen und Kunden eingezogen. Die konkrete Höhe der Entlastung beruht auf einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Berechnungsmodell und wird auf der nächsten Jahresrechnung gesondert ausgewiesen und mit dem ausgesetzten Abschlag verrechnet.

Was müssen Kund*innen der Stadt­werke Reckling­hausen bezüglich der Dezember­hilfe tun?

Wer den Stadtwerken Recklinghausen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat und die Abschläge abbuchen lässt, muss sich um nichts kümmern – der Dezember-Abschlag wird nicht abgebucht.

Kund*innen, die monatlich selbst den Abschlag überweisen, setzen damit im Dezember aus. Wenn jemand bereits überwiesen hat, wird dies in der nächsten Jahresrechnung berücksichtigt. Eine vorherige Rückzahlung ist nicht möglich. 
Wenn per Dauerauftrag überwiesen wird, kann der Auftrag wie gewohnt weiterlaufen, die Soforthilfe verrechnen die Stadtwerke Recklinghausen dann in der nächsten Jahresrechnung. Oder der Dauerauftrag wird für Dezember ausgesetzt. 

 „Wir garantieren, dass wir die Soforthilfe im Sinne des Gesetzes an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben“, so Dirk Wessling, Geschäftsführer der Stadtwerke Recklinghausen.

Alle Informationen rund um die Soforthilfe, die geplante Gas- und Strompreisbremse und Energiespartipps gibt es auf unserer Webseite. 

 

 

Recklinghausen, 06.12.2022

 

Stadtwerke Recklinghausen GmbH 
Münsterstr. 22
45657 Recklinghausen
 

Kontakt
Dirk Wessling
Telefon: 02361 906 80 12
dirk.wessling(at)stadtwerke-recklinghausen.de

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