Ein warmes Zuhause mit Klimagas der Stadtwerke Recklinghausen

Klimagas

Gut für die Umwelt. Gut für Recklinghausen.

Umweltvorteil für Recklinghausen: Klimagas von meinen Stadtwerken

Zuverlässig, umweltschonend, immer für Sie da: Als Versorger Ihrer Stadt bieten wir Ihnen eine engagierte Betreuung mit persönlicher Note. Und eine Erdgasversorgung, die keine Wünsche offen lässt. Sollten Sie doch einmal Fragen haben, rufen Sie uns gern unter 02361 905 44 89 an oder Sie besuchen uns beim Stadtbummel in unserem Kundenbüro in der Münsterstraße 22. Wir sind gern für Sie da!

Einfach & bequem

Ganz leicht wechseln: Ange­bot im Preis­rechner wählen und direkt online bestellen. Den Rest über­nehmen wir – natür­lich kosten­los und ohne Unter­brechung Ihrer Versor­gung.

Garantiert günstig

Profitieren Sie von fairen und indivi­duellen Konditionen: Sie haben die Wahl zwischen kürzerer Lauf­zeit oder lang­fristiger Preis­garantie.

Großes grünen Plus

Mit Klimagas von Ihren Stadtwerken unter­stützen Sie Umweltschutz-Projekte. So helfen Sie, unsere Heimat­stadt lebens­wert zu halten.

Förderprogramm

Wir fördern Energiesparmaßnahmen.

Was ist Klimagas?

Hier erklären wir die Klimagas-Idee.

Ihre Rechnung

Sie messen m³, abgerechnet werden kWh – wir erklären wie und warum.

Steuern & Abgaben

Infos zu staatlich veranlassten Kostenbestandteilen gibt‘s hier.

RE macht was aus!

Energie sparsam und bewusst einsetzen ist das Gebot der Stunde. Aus diesem Grund unterstützen wir auch die Kampagne80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Damit die Energieversorgung zukünftig effizienter, unabhängiger und grüner wird.
Mit unseren praktischen, leicht umsetzbaren Gasspar-Tipps können Sie direkt anfangen. So schonen Sie auch Ihr Portemonnaie.
 

So können Klimagaskund*innen noch mehr sparen

Das fördern wir*:

100 € beim Einbau einer Erdgas-Brennwertheizung

100 € bei Neuanschaffung eines Erdgas-Haushaltsgeräts

100 € beim Einbau einer Gaswärmepumpe

333 € beim Einbau eines Erdgas-Blockheizkraftwerks

* Förderbedingungen finden Sie im Auftragsformular.

Was Sie schon immer über Klimagas wissen wollten…

Was ist Klimagas?

Noch brauchen wir Erdgas als Übergangstechnologie, um unseren Wärmebedarf zu decken. Doch der unvermeidbare CO2-Ausstoß kann zum Glück kompensiert werden. Wenn das geschieht, wird von Klimagas gesprochen.

Wie funktioniert Klimaneutralität?

Unter allen fossilen Brennstoffen gilt das Naturprodukt Erdgas als der sauberste. Doch auch sein Verbrauch setzt gewisse Mengen Kohlendioxid (CO2) frei. Deshalb unterstützden wir im Gegenzug zum Erdgasverbrauch weltweit Projekte zur CO2-Einsparung, die es sonst vielleicht nicht gäbe. So erreichen wir eine ausgeglichene Klimabilanz.

Kann man sich darauf verlassen, dass wirklich CO2 eingespart wird?

Alle von uns geförderten Klimaschutzprojekte unterliegen anerkannten Qualitätsstandards und werden nach festgelegten Kriterien geprüft. Die Klimaschutzprojekte erfüllen internationale Standards wie zum Beispiel den Verified Carbon Standard (VCS), den Gold Standard oder den Standard nach dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklungen (Clean Development Mechanism, CDM), welcher nach Kriterien der Vereinten Nationen festgelegt wurde.

Wichtige Infos zur Verbrauchsabrechnung Klimagas

Auf Ihrer Jahresrechnung wird der Klimagasverbrauch üblicher Weise in der Einheit Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Doch Ihr heimischer Gaszähler misst den Verbrauch in Kubikmeter (m³). Warum gibt es die unterschiedlichen Einheiten und wie erfolgt die Umrechnung?

Nun, die Qualität von Erdgas, insbesondere der Brennwert, kann stark variieren. Der Brennwert gilt als Qualitätsmerkmal und gibt an, wie viel Leistung beziehungsweise Energie in einem normierten Kubikmeter Erdgas steckt. Die Umrechnung des Kubikmeterverbrauchs in Kilowattstunden erfolgt mit folgender Formel:

Thermische Energie = Gasverbrauch x Brennwert x Zustandszahl
(kwh = m³ x kWh/m³ x Z)

Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Werten:

Der Gasverbrauch wird anhand des Unterschieds zwischen „alter Zählerstand” und „neuer Zählerstand” an Ihrem Gaszähler gemessen. Die Menge wird in Kubikmeter (m³) angegeben.

Der Gasverbrauch muss in einen Normzustand umgerechnet werden, was durch Multiplikation mit der Zustandszahl Z erfolgt. Die Zustandszahl gibt das Verhältnis vom Volumen im Betriebszustand zum Volumen im Normzustand an. Zur Berechnung werden Gasdruck und Gastemperatur am jeweiligen Ort zu Normdruck und Normtemperatur ins Verhältnis gesetzt. Die Zustandszahl Z wird kundenspezifisch berechnet und findet sich daher auch auf der Rechnung wieder.

Wie die Zustandszahl (Z) wird auch der Abrechnungsbrennwert kundenindividuell ermittelt. Der Abrechungsbrennwert gibt den Energiegehalt (kWh/m³) an, also wie viel Energie ein Kubikmeter Gas beim Verbrennungsprozess freisetzt. Dadurch werden die natürlichen Schwankungen des Energiegehalts berücksichtigt.

Dieser Wert gibt Ihren Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) an. Der am Zähler gemessene Erdgasverbrauch (m³) wird durch Multiplikation mit der Zustandszahl Z in ein Normvolumen umgerechnet, was wiederum mit dem Brennwert multipliziert wird.

Steuern, Abgaben und Umlagen auf Erdgas

Auch beim Erdgas fallen Konzessionsabgaben, Steuern und Abgaben an, die wir an Sie weitergeben müssen. Hier gibt es dazu alle Infos.

Warum gibt es die Gasspeicherumlage und was bedeutet sie?

Um für den kommenden Winter vorzusorgen, hat die Bundesregierung alle Betreiber von Gasspeicher-Anlagen in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. So sollen einerseits die Energieversorgung in den kalten Monaten gewährleistet und andererseits heftige Preisausschläge eingedämmt werden. Das Gasspeichergesetz gibt entsprechende Füllstände vor, aktuell: 1. Oktober 85 %, 1. November 95 %, 1. Februar 30 %. Um die damit verbundenen Kosten zu decken, hat die Bundesregierung zum 01. Oktober 2022 gemäß § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Speicherumlage eingeführt. Seit dem 01. Januar 2024 beträgt die Höhe der Umlage 0,22 ct/kWh. 

Jeder Gasversorger bekommt die Umlage in Rechnung gestellt und muss sie an seine Kund*innen weitergeben. Die Höhe der Umlage wird regelmäßig geprüft und angepasst – das kann bei späteren Anpassungen dann teurer, aber auch preiswerter werden. 

Was ist die Bilanzierungsumlage?

Die Bilanzierungsumlage wurde 2015 eingeführt, um den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie gemäß GABi Gas 2.0 (Grundmodell für Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor) zu decken. Hierbei geht es um den Gasfluss in den Netzen sowie den Geldfluss im Bilanzkreis zwischen den Netzen. Die Bilanzierungsumlage wurde bisher jährlich zum 1. Oktober festgelegt und über die Lieferanten an alle Endverbraucher weitergegeben. Der Satz der Bilanzierungsumlage wird getrennt für SLP- und RLM-Lieferstellen* angegeben. Seit dem 01. Oktober 2023 beträgt die Höhe der Bilanzierungsumlage für SLP- und RLM-Lieferstellen 0,00 ct/kWh.  

 

*Die Abkürzung SLP bedeutet Standardlastprofil. Es wird zur Bestimmung des erwarteten Energiebedarfs von kleineren Verbrauchern genutzt. Kleinere Verbraucher sind beispielsweise Haushalte, kleine Supermärkte oder Reisebüros.  
Die Abkürzung RLM steht für „Registrierende Leistungsmessung“. RLM-Zähler werden bei Kunden eingesetzt, die einen sehr hohen Verbrauch haben. Für Erdgas ist der Einbau eines RLM-Zählers unter anderem ab 1.500.000 kWh Energieverbrauch pro Jahr gesetzlich verpflichtet. 

Die ermäßigte Energiesteuer auf Erdgas

Sie wird auf die Nettoarbeitspreise aufgeschlagen und beträgt zurzeit 0,55 Cent/kWh.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die an Kommunen gezahlt wird, um Straßen und Wege für den Betrieb von Erdgasleitungen nutzen zu dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune und entsprechend gestaffelt.

Derzeit gelten folgende Höchstbeträge:

Bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Kommunen mit bis zu

25.000 Einwohnern: 0,51 Cent/ kWh
100.000.Einwohnern: 0,61 Cent/ kWh

Bei sonstigen Tariflieferungen in Kommunen mit bis zu

25.000 Einwohnern: 0,22 Cent/ kWh
100.000.Einwohnern: 0,27 Cent/ kWh

CO2-Preis

Die Energiewende wird weiter vorangetrieben: Am 01. Januar 2021 trat das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – als Teil des Klimapakets der Bundesregierung – in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle, Benzin oder Diesel handeln, eine CO2-Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe zu leisten. Dazu müssen seit 2021 pro verkaufter Tonne CO2 Emissionszertifikate erworben werden. Alle Gasversorger sind von dieser Regelung betroffen. Dieser sogenannte CO2-Preis soll zu einem bewussteren Umgang mit fossilen Energieträgern bewegen, um die Klimaziele umzusetzen.

Der CO2-Preis ist eine gesetzliche Preiskomponente und wird genauso wie Steuern und Abgaben auf die Energiepreise erhoben. Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen steigt jedes Jahr. Er wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bei Erdgas beträgt der CO2-Ausstoß ca. 182 g pro Kilowattstunde.

CO2-Preis je kWh Erdgas für die Jahre 2021-2026:

Jahr 

2021 

2022 

2023 

2024 

2025 

2026 

CO2-Preis 

25 €/t 
2,5 ct/kg 

30 €/t 
3 ct/kg 

30 €/t 
3 ct/kg 

45 €/t 
4,5 ct/kg 

55 €/t 
5 ct/kg 

55 - 65 €/t 
5,5 - 6,5 ct/kg 

CO2-Preis je kWh Erdgas netto 

0,455 ct/kWh 

0,546* ct/kWh 

0,544* ct/kWh 

0,816 ct/kWh 

0,997 ct/kWh 

 

CO2-Preis je kWh Erdgas brutto 

0,54 ct/kWh 

0,65 ct/kWh 

0,65 ct/kWh 

0,97 ct/kWh 

1,19 ct/kWh 

 

*abhängig vom Umrechnungsfaktor (€/Tonne in ct/kWh) 

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) zum CO2-Preis

Um Mieter zu entlasten und Vermietern einen Anreiz für Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und zu energetischen Sanierungen zu geben, wurde ab 2023 das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) eingeführt. Dabei gibt es eine stufenweise Aufteilung der CO2-Kosten: Je weniger CO2 pro Quadratmeter ausgestoßen wird, desto geringer ist der Anteil, den Vermieter zahlen müssen.

Die Kostenaufteilungspflicht gilt erst für Abrechnungszeiträume, die mit oder ab dem 1. Januar 2023 beginnen. Das heißt für Abrechnungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2023 begonnen haben, aber erst danach enden, tragen Mieter noch die vollen CO2-Kosten. Ab dann müssen Vermieter in ihren Heizkostenabrechnungen den CO2-Betrag inkl. eigenem Anteil ausweisen. Mieter mit Gasetagenheizung zahlen vorab die gesamte CO2-Abgabe, haben aber einen anteiligen Rückerstattungsanspruch gegenüber ihrem Vermieter. Für die Aufteilung der CO2-Kosten stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Vermietern und Mietern ein CO2-Rechentool zur Verfügung.

Mehr Informationen zum Gesetz und das 10-stufige Modell zur Kostenteilung finden Sie hier.

Übrigens

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Was tun im Störungsfall?

Bei einer Störung wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber Westnetz. In Notfällen rufen Sie die Polizei (110) oder die Feuerwehr (112) an.

Stadtwerke Recklinghausen

Münsterstraße 22
45657 Recklinghausen

Unsere Öffnungzeiten

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