Förderung beantragen

Antragsteller*in
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Vertragskonto

Die Auszahlung der zusätzlichen Förderung in Höhe von 100 Euro aus dem Förderprogramm der Stadtwerke ist daran gebunden, dass der Kunde ab dem Zeitpunkt der Auszahlung für 24 Monate Strom von der Stadtwerke Recklinghausen GmbH bezieht. Wird das Vertragsverhältnis gemäß Satz 1 während der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten beendet, ist der Förderbetrag zeitanteilig zurückzuzahlen. Die Photovoltaik-Anlagen-Förderung wird nur Privatkunden gewährt, die den selbsterzeugten Strom anteilig selbst nutzen. Gültig nur im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Recklinghausen vom 25.09.2020 bis auf Widerruf. Jede Förderung kann je Kunde nur einmal beantragt werden.

Der Antrag bezieht sich auf folgendes Objekt in Recklinghausen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag unbedingt beizufügen
Angaben zur geplanten Maßnahme

Die Daten müssen dem verbindlichen Kostenvoranschlag entnommen werden. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Handwerksbetrieb, der Ihren Kostenvoranschlag erstellt hat. Wenn Sie ein Balkonkraftwerk bezuschussen lassen möchten, besuchen Sie die Webseite der Stadt Recklinghausen.

Abdeckung insgesamt

Datenschutz und Förderrichtlinie

Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Informationspflichten. Ihrem Antrag liegt die Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Recklinghausen zugrunde. Mit Absenden des Antrags akzeptieren Sie diese.